§
1. (1) „Anzeigenauftrag“ im Sinne
der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über
die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen
oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als
„Anzeigen“ bezeichnet) von Werbungtreibenden
oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als
„Werbungtreibende“ bezeichnet) in TRAVELLER‘S
WORLD zum Zweck der Verbreitung. (2) Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Verlages sind Bestandteil
des Vertrages zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber.
Ebenfalls Bestandteil dieses Vertrages ist die jeweils
gültige Anzeigen-Preisliste des Verlages. (3) Bei
fernmündlich erteilten Aufträgen und Änderungen
bereits erteilter
Aufträge übernimmt der Verlag keine Haftung
für die Richtigkeit der Wiedergabe
§ 2. Anzeigenaufträge sind
im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss
abzuwickeln.
§ 3. Die in der Anzeigenpreisliste
bezeichneten Nachlässe werden nur für die
innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift erscheinenden
Anzeigen eines Werbungtreibenden gewährt. Die Frist
beginnt mit Erscheinen der ersten Anzeige.
§ 4. Der Werbungtreibende hat
rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen
Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden
Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag
abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem
Nachlass von vornherein berechtigt.
Die Ansprüche auf Nachlassgewährung entfallen,
wenn sie nicht binnen drei Monaten nach Ablauf des Abschlussjahres
geltend gemacht werden.
§
5. (1) Ein Rücktritt des Auftraggebers
ist bis Anzeigenschluss möglich. Erfolgt der
Rücktritt nach Anzeigenschluss, oder wird nach
Anzeigenschluss
ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt,
die der Verlag nicht zu vertreten hat, so wird der
Anzeigenpreis in voller Höhe ohne Abzug der zuvor
gewährten Rabatte fällig. (2) Der Auftraggeber
hat unbeschadet etwaiger weiterer Rechtsppfichten
den Unterschied zwischen dem gewährten und dem
der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass
dem Verlag zu zahlen. Diese Zahlungsverpflichtung
entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer
Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht, oder
wenn der Auftraggeber im Falle einer Preiserhöhung,
statt ein ihm vorbehaltenes oder später eingeräumtes
Rücktrittsrecht auszuüben, den Vertrag zu
den neuen Preisen bis zur Erreichung des ursprünglich
vereinbarten Auftragswertes fortsetzt. |